Garagennutzung ist klar geregelt. Sie dient primär dem Abstellen von Fahrzeugen und nicht als Lagerraum. Willkommen in Deutschland.

Garagen sind baurechtlich kein Abstellraum für beliebige Gegenstände. Landesbauordnungen definieren sie als Stellplatz für Fahrzeuge. Besonders in größeren Anlagen ab 100 Quadratmetern gelten strenge Vorgaben zu Brandschutz, Lüftung und freien Fluchtwegen. Wird eine Garage überwiegend als Lager oder Hobbyraum genutzt, kann dies als unzulässige Zweckentfremdung gewertet werden.

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Erlaubt ist alles mit direktem Fahrzeugbezug. Dazu zählen Autos, Motorräder und meist auch Fahrräder, sofern Wege frei bleiben. Zubehör wie Reifen, Felgen oder Dachboxen ist ebenfalls zulässig. Kleinere Wartungsarbeiten wie Reifenwechsel sind möglich, solange kein Werkstattbetrieb entsteht. Die Lagerung von Kraftstoff ist eingeschränkt. In Kleingaragen sind je nach Bundesland bis zu 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin erlaubt.

McLaren 650s Spider

Problematisch wird es bei dauerhafter Lagerung von Möbeln, Kartons oder Sportausrüstung. Auch gewerbliche Nutzung oder der Umbau zu Wohn? oder Büroräumen sind unzulässig. Das bekannte Beispiel von Bill Gates Karriereanfang in einer Garage wäre in Deutschland so kaum möglich gewesen.

Besonders kritisch sind größere Mengen brennbarer Stoffe wie Benzin, Lacke oder Gasflaschen. Diese sollten generell sicher gelagert werden. Das sollte aber der allgemeine Menschenverstand mit sich bringen. Eigentlich…

Bei Verstößen drohen Maßnahmen durch die Bauaufsicht, Bußgelder sowie mietrechtliche Konsequenzen. Zudem kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein, wenn Schäden auf eine unzulässige Nutzung zurückzuführen sind. Und im Grunde wissen wir ja eigentlich alle, dass diese Regeln durchaus Sinn ergeben.

Fanaticar Magazin | Quelle: Ergo Group AG | Fotos: MarioRoman Pictures